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Klimapolitischer Rückblick - August 2026

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Der August bot hoffentlich eine willkommene Abwechslung.

Beim Rückblick auf den vergangenen Monat verdienen einige Entwicklungen in der Klima- und Nachhaltigkeitspolitik besondere Aufmerksamkeit. Die Europ?ische Kommission hat neue Leitlinien für das EU-Klimaschutzinstrument CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism) herausgegeben, w?hrend die USA auf weitere Anpassungen der EU-Nachhaltigkeitsgesetze dr?ngten.

Hier sind diese und weitere Neuigkeiten, die Sie m?glicherweise verpasst haben:

IFRS kündigt Fünfjahresplan an, einschlie?lich neuem ISSB-Sitz in Genf

Am 18. August gaben die Treuh?nder der IFRS-Stiftung . Mehr als 45 Rechtsordnungen wenden derzeit die ISSB-Standardsan, und Unternehmen in 18 weiteren Rechtsordnungen werden bis 2027 berichtspflichtig. Der IASB-Plan konzentriert sich auf die Diversifizierung der Finanzierungsbasis und erm?glicht die kurzfristige Nutzung von Rücklagen. Die Treuh?nder kündigten zudem an, dass Mitte 2027 ein neues ISSB-Büro in Genf er?ffnet wird, das als Sitz fungieren soll und die bestehenden Standorte in Peking, Frankfurt, Montreal und Tokio erg?nzt. Zudem wurden ?nderungsvorschl?ge zur Satzung ver?ffentlicht, zu denen bis zum 16. November 2026 Stellung genommen werden kann. Die Ankündigungen folgen auf die kürzlichen Ernennungen von Steven Maijoor zum Vorsitzenden der IFRS-Stiftung, Sam Woods zum IASB-Vorsitzenden und Laura Forzani als kommende Gesch?ftsführerin der IFRS-Stiftung.

Weltbank nimmt 4 Mrd. USD durch neue Anleihe für nachhaltige Entwicklung ein

Die Weltbank , die von der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung ausgegeben wurde. Das Angebot stie? auf starke Nachfrage und zog über 150 Investorenauftr?ge mit einem Volumen von mehr als 11 Mrd. USD an. Banken, Staatskassen und Unternehmen machten 43 % des Orderbuchs aus, gefolgt von Zentralbanken und offiziellen Institutionen (30 %) sowie Verm?gensverwaltern, Versicherungen und Pensionsfonds (27 %). Die Anleihe l?uft im August 2033 aus und soll das übergeordnete Ziel der Weltbank unterstützen, Kapital für eine nachhaltige Entwicklung zu mobilisieren.

EU ver?ffentlicht CBAM-Leitlinien

Am 14. August ver?ffentlichte die Europ?ische Kommission um Betreibern au?erhalb der EU bei der Umsetzung des CO2-Grenzausgleichssystems (CBAM)zu helfen. Sp?ter im Monat ver?ffentlichte die Kommission zus?tzliche Leitlinien, um den Beteiligten ein besseres Verst?ndnis im Rahmen von CBAM zu erm?glichen.

EU-Verpackungsvorschriften treten in Kraft, einschlie?lich Beschr?nkungen für PFAS

, die im Februar 2025 in Kraft trat, findet seit dem 12. August Anwendung. Das Gesetz ersetzt zersplitterte nationale Verpackungsvorschriften durch einen einheitlichen Rahmen, der den gesamten Lebenszyklus von Verpackungen abdeckt. Ziel ist es, Verpackungsabf?lle zu reduzieren, Compliance-Kosten zu senken, die Abh?ngigkeit von Rohstoffen zu verringern, den Markt für Sekund?rrohstoffe zu st?rken und die Ziele der EU für Kreislaufwirtschaft und Klimaneutralit?t bis 2050 zu unterstützen. Eine zentrale Bestimmung beschr?nkt PFAS (?Ewigkeitschemikalien“) in Lebensmittelverpackungen. Artikel wie Beh?lter zum Mitnehmen, Fast-Food-Verpackungen, Tüten für Mikrowellen-Popcorn, Backpapier und Pizzakartons dürfen nicht mehr auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, wenn die PFAS-Werte festgelegte Grenzwerte überschreiten. Die EU verfolgt damit das Ziel, die menschliche Gesundheit zu schützen und die Freisetzung dieser Substanzen in die Umwelt zu verringern.

USA dr?ngen auf weitere Einschr?nkung des Anwendungsbereichs von EU-Nachhaltigkeitsgesetzen

Die US-Regierung setzt sich für weitere ?nderungen an den EU-Nachhaltigkeitsgesetzen ein. Da die diesen Monat endete, argumentierte die US-Regierung in ihrer Stellungnahme, dass die Omnibus I -?nderungen an der CSDDD und CSRD ihre Bedenken nicht vollst?ndig ausger?umt h?tten. Die Stellungnahme forderte eine weitere Einschr?nkung des Anwendungsbereichs sowie Begrenzungen bei Bu?geldern und Prozessrisiken. Es wurde davor gewarnt, dass die USA ?alle notwendigen Ma?nahmen ergreifen werden, um unangemessene Belastungen für den US-Handel anzugehen“, sollten keine weiteren ?nderungen erfolgen.

SEC stellt Beantwortung von No-Action-Anfragen gem?? Rule 14a-8 ein

Am 14. August gab die dass sie die Beantwortung von No-Action-Anfragen gem?? Rule 14a-8 mit sofortiger Wirkung vollst?ndig einstellt. Unternehmen müssen die SEC zwar weiterhin benachrichtigen, wenn sie beabsichtigen, einen Aktion?rsantrag auszuschlie?en, erhalten jedoch keine Rückmeldung mehr von den Mitarbeitern der Beh?rde, ob Einw?nde bestehen. Damit müssen Unternehmen Ausschlüsse ohne diese beh?rdliche Orientierungshilfe bewerten. Befürworter, einschlie?lich klima- und ESG-orientierter Aktion?rsgruppen, verlieren zudem einen relativ kostengünstigen Weg, um Ausschlüsse anzufechten, und k?nnten vermehrt auf Rechtsstreitigkeiten zurückgreifen.

US-Berufungsgericht best?tigt einstweilige Verfügung zum Schutz von Klimaf?rdermitteln des Bundes

Anfang des Monats hat das D.C. Circuit Court of Appeals . Sechs der zehn beteiligten Richter kamen zu dem Schluss, dass die EPA wahrscheinlich gegen den Inflation Reduction Act versto?en hat, indem sie versuchte, die Zuschüsse zu beenden und bereits ausgezahlte Mittel allein aufgrund politischer Meinungsverschiedenheiten zurückzufordern. Vier Richter erkl?rten, dass ein Teil der einstweiligen Verfügung nicht mehr gerechtfertigt sei, nachdem der Kongress die entsprechende Bestimmung des Inflation Reduction Act im vergangenen Jahr aufgehoben hatte. Das Gericht best?tigte die verbleibenden Teile der einstweiligen Verfügung mit einer Pattsituation bei der Abstimmung und lie? offen, ob die künftige Befugnis der EPA zur Aussetzung oder Beendigung der Zuschüsse sowohl durch die Zuschussvereinbarungen als auch durch den Inflation Reduction Act oder nur durch die Vertr?ge begrenzt ist. Die EPA teilte mit, dass sie die Entscheidung prüfe.

Neuer Bericht stellt anhaltende Dynamik bei Greenwashing-Klagen in den USA fest

Ein diesen Monat ver?ffentlichter Bericht von Ropes & Gray stellt eine anhaltende Dynamik bei Greenwashing-Klagen in den USA fest, die vor allem von Generalstaatsanw?lten der Bundesstaaten, privaten Kl?gern und Umweltorganisationen vorangetrieben wird, w?hrend die Durchsetzung auf Bundesebene verhalten blieb.

Australien erw?gt Reformen der Klimaberichterstattungsvorschriften

Die australische Regierung hat eine Konsultation zu m?glichen Reformen ihres an den ISSB angelehnten obligatorischen Systems zur klimabezogenen Berichterstattung er?ffnet, wobei Rückmeldungen bis zum 2. Oktober 2026 eingereicht werden k?nnen. Die Berichtspflichten, die mit einem Gesetz von 2024 eingeführt wurden, gelten für b?rsennotierte Unternehmen und gro?e Unternehmen in Privatbesitz, die bestimmte Gr??enschwellenwerte erreichen, wobei die Anforderungen schrittweise von 2025 bis 2027 eingeführt werden. umfassen aktualisierte Prüfungsvorschriften, klarere Leitlinien zu zentralen Begriffen und Konzepten sowie eine Verringerung der Belastung durch Informationsanfragen aus der Lieferkette.

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Das war es für August. Wir werden beobachten, wie sich diese Entwicklungen im September weiterentwickeln. Wie immer k?nnen Sie sich gerne an unser Team wenden, wenn Sie Fragen dazu haben, wie sich diese oder andere politische ?nderungen auf Sie auswirken.

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